Scheidung bewältigen – Tipps, Infos und Lebenshilfe zur Ehescheidung
In Deutschland endet mehr als jede dritte Ehe mit einer Scheidung. Die Trennung der Ehepartnerschaft ist ein tiefer Lebenseinschnitt. Überdies müssen sich Eheleute mit wichtigen Fragen auseinandersetzen. „Ich will die Scheidung“ - diese Worte stürzen einen ahnungslosen Lebenspartner zumeist in eine schwere Trennungskrise. Neben den psychischen Belastungen stellen sich außerdem etliche Fragen zum Prozedere und den Folgen einer Eheauflösung. Wie läuft das Trennungsjahr ab? Wo muss ich eine Scheidung einreichen? Wie hoch sind die Scheidungskosten? Was geschieht bei einer Trennung mit Kind? Tipps, Infos und unsere Lebenshilfe geben Ihnen eine Orientierungshilfe.
Warum lassen sich so viele Paare scheiden?
Die Scheidungsquote ist in Deutschland nach wie vor auf einem hohen Level. Zwar gingen die Scheidungen laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2015 um 1,7 % zurück, dennoch ist der Trend zur Trennung ungebrochen.
Während eine Ehe in früheren Zeiten vorwiegend der Gründung einer Familie und der Sicherung der Existenz diente, haben sich die Erwartungen an den Bund fürs Leben heute verändert. Im Zeitalter erfolgreicher Karrierefrauen und alleinerziehender Väter spielen diese Kriterien kaum eine Rolle.
Paare erhoffen sich vom Eheglück ein spannenderes und aufregenderes Leben. Doch warum landen so viele einst glückliche Paare vor dem Scheidungsrichter?
Nicht erfüllte Hoffnungen führen häufig dazu, dass sich Verheiratete vorschnell trennen. Erweist sich die Ehe nicht als Kraftquelle, die das Leben bereichert, scheint eine Scheidung das einzige Mittel zu sein. Vor allem Frauen wollen heute nicht mehr in einer zur Routine erstarrten Beziehung verharren und brechen aus dem Ehealltag aus.
Die häufigsten Scheidungsgründe sind:
- Heirat aus Steuergründen statt Liebesheirat
- Mangelnde Kommunikation und ständige Vorwürfe
- Fehlender Lösungswille bei Beziehungsproblemen
- Kein Respekt vor Job, Freunden oder Hobbys des Ehepartners
- Desinteresse, Besserwisserei
- finanzielle Sorgen
Das Ende einer Beziehung ist vor allem für den Verlassenen eine Tragödie und mit großen psychischen Belastungen verbunden. Schmerz, Trauer , Liebeskummer, Verlustangst, Zukunftsängste, Einsamkeit und innere Leere lösen ein Chaos der Gefühle aus. In der Ehe haben Paare eine Einheit gebildet und sich gegenseitig unterstützt. Von nun an müssen die Partner wichtige Lebensentscheidungen alleine treffen. Besonders gravierend ist eine Trennung mit Kind, die die Situation für alle Beteiligten erschwert. Überdies bedarf eine Vielzahl existenzieller Fragen der Klärung wie Trennungszeit, Scheidungskosten, etwaiger Unterhalt oder Regelungen im Ehevertrag.
Vor der Scheidung kommt die Trennungszeit
Eine Ehe gilt nach deutschem Scheidungsrecht als gescheitert, wenn das Ehepaar keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führt und eine Versöhnung nicht zu erwarten ist. Bevor eine Eheauflösung möglich ist, muss generell das Trennungsjahr, besser gesagt, eine bestimmte Trennungszeit erfolgen. Beantragen beide Partner die Scheidung oder akzeptiert einer den Scheidungsantrag des anderen, schreibt das Gesetz vor, dass Verheiratete mindestens ein Trennungsjahr durchführen müssen. Will einer der Ehepartner sich nicht scheiden lassen und hat der andere die Scheidung eingereicht, ist eine Trennungszeit sogar von drei Jahren vorgesehen. Erst nach Ablauf der Trennungszeit kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht bzw. Amtsgericht eingereicht werden.
Die Antragstellung kann bereits rund drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen, denn das Familiengericht benötigt diesen Zeitraum, um Auskünfte zu den Einkommen einzuholen, die für den Versorgungsausgleich relevant sind. Zwar dient die Trennungszeit dazu herauszufinden, ob eine Chance auf Versöhnung besteht, allerdings sollten in diesem Zeitraum bereits bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Auch wenn das Ehepaar sich weiter gegenseitig vertraut, hat die Vermeidung eines Rosenkriegs oberste Priorität, denn häufig gibt es im Scheidungsverlauf Ärger wegen finanzieller Angelegenheiten, insbesondere was den Unterhalt angeht.
Checkliste zur Scheidung – auf was muss ich besonders achten?
Sobald Sie Kenntnis von der Scheidung haben und sich eine Trennung abzeichnet, sollten Sie aktiv werden. Dabei hilft eine Checkliste mit Sofortmaßnahmen, die bei einer Eheauflösung von Bedeutung sind. Stehen alle persönlichen Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Ausweise, Krankenversicherungen, Schul- und Berufsausbildungsnachweise zur Verfügung? Liegen Kopien von Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheiden, Sparbüchern, Wertpapieren, Geschäftsbilanzen und Lebensversicherungen vor?
Haben Sie nur ein gemeinsames Bankkonto, sollten Sie ein eigenes Einzelkonto eröffnen, auf das künftig alle Zahlungen geleitet werden. Es ist ebenfalls wichtig, gemeinsam genutzte Passwörter zu überprüfen und sie ggf. zu ändern. Denken Sie daran, eventuell erteilte Vollmachten zu widerrufen und die Zahlungen für ausschließlich vom Ehegatten genutzte Raten-, Handy- oder Leasingverträge einzustellen. Zieht ein Ehegatte im Trennungsjahr aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist es sinnvoll, dass der in der Wohnung verbleibende Ehepartner die Türschlösser auswechselt.
Auch die Überlegung, ob ein Mediator hinzugezogen werden sollte, ist ein relevanter Punkt auf der Checkliste zur Scheidung. Er kann helfen bei Fragen zur Vermögenssicherung, bei einer Trennung mit Kind oder bei Regelungen zum Unterhalt. Natürlich sollte bei Scheidungsabsichten möglichst früh eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Der Anwalt kann für eine Erstberatung höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die Beratungskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Mittlerweile bieten einige Assekuranzen vollwertige Rechtsschutzpolicen an, die die Scheidungskosten und Folgekosten wie Sorgerecht und Unterhalt bis zu einem Maximalbetrag von i. H.v. 30.000 Euro erstatten.
Wo und wie kann ich eine Scheidung einreichen?
Den Scheidungsantrag muss Ihr Rechtsanwalt stellen, der ihn beim Familiengericht oder Amtsgericht einreicht. Die Scheidungsantragsschrift beinhaltet bestimmte Informationen, die der Sie vertretende Anwalt vorher erfragt.
Neben Namen und Adresse des Ehepaars muss ein zusätzlicher Antrag enthalten sein, der Aufschluss darüber gibt, wann und wo die Eheschließung erfolgte und dass die Ehe aufgelöst werden soll. Dem Scheidungsantrag liegt zudem eine Kopie der Heiratsurkunde bei sowie Angaben über gemeinsame, nicht volljährige Kinder.
Der Rechtsanwalt muss das Familiengericht außerdem über die Voraussetzungen der Scheidung in Kenntnis setzen.
Also darüber, ob die Ehepartner das vorgegebene Trennungsjahr eingehalten haben, die Ehe zerrüttet ist und ob beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind. Ist die Ehescheidung einvernehmlich, teilt der Rechtsanwalt dem Gericht mit, dass sich das Ehepaar im Hinblick auf die Scheidungsfolgen einig ist. Sie können finanzielle und rechtliche Regelungen notariell in der Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten lassen. Dies vermeidet beim Scheidungstermin Uneinigkeiten und damit weitere, oft nervenaufreibende, Verzögerungen.
Zu den bedeutenden Punkten der Scheidungsfolgenvereinbarung zählen:
- Unterhalt für die Kinder
- Umgangsrecht
- Unterhalt des Ehegatten
- Rechtsverhältnisse der ehelichen Wohnung
- Aufteilung der Haushaltsgegenstände
Wenn es zwischen beiden Ehepartnern keine Streitigkeiten bezüglich Hausrat oder Unterhalt für die Kinder gibt, kann eine einvernehmliche Scheidung auch via Online-Scheidungsantrag eingereicht werden.
Was regelt der Ehevertrag?
Paare mit Heiratsabsichten verschwenden mehr Gedanken an ein perfektes Hochzeits-Outfit als an einen nüchternen Ehevertrag. Die Vorstellung, bereits vor der Hochzeit Dinge für die Scheidung zu regeln, ist alles andere als romantisch. Doch ein Ehevertrag ist in vielen Fällen eine gute Absicherung für beide Ehepartner. Trennt sich ein Ehepaar, enthält das Bürgerliche Gesetzbuch zwar eindeutige Regelungen zu Unterhaltsanspruch, Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Es gibt jedoch Situationen, wo ein Ehevertrag eine vernünftige Entscheidung ist. Zum Beispiel bei Ehen verschiedener Nationalitäten, wenn einer der Eheleute unternehmerisch tätig ist, bei Ehegatten, die ein relativ hohes Alter haben oder bei kinderlosen Doppelverdienern.
Der Zugewinnausgleich greift bei Paaren ohne Ehevertrag . Jeder verwaltet sein eigenes, grundsätzlich getrenntes Vermögen.
Kommt es zu einer Scheidung, muss derjenige mit dem höheren Zugewinn des Vermögens 50 % der Differenz an den Partner mit dem niedrigeren Vermögenszugewinn abgeben.
Von diesen Vorgaben können Paare im Ehevertrag abweichen. Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung entstehen etwa, wenn ein Ehepartner den Unterhalt zur Betreuung gemeinsamer Kinder nicht finanzieren kann.
Oder wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Der Ehevertrag ermöglicht es, die gesetzlichen Vorschriften zum Unterhalt für den Ehegatten zu ändern oder zu erweitern.
Die wichtigsten Themen für einen Ehevertrag sind:
- Betreuungsunterhalt und Trennungsunterhalt
- Altersvorsorge, Güterstand
- Nachehelicher Unterhalt
Was kostet eine Scheidung und wer trägt die Scheidungskosten?
Die Scheidungskosten richten sich in erster Linie danach, ob die Trennung der Ehe einvernehmlich oder strittig ist und welche Anträge während der Scheidungsphase gestellt werden. Im Schnitt schlägt eine einvernehmliche Scheidung mit 1.500 bis 2.500 Euro Rechtsanwaltsgebühren und bis zu 400 Euro Gerichtskosten (pro Ehepartner) zu Buche. Sind sich die Eheleute einig, kann ein Rechtsanwalt die Scheidung für beide Parteien beantragen. Die Ehepartner haben die Möglichkeit, sich abzusprechen, wie sie die Scheidungskosten aufteilen. Günstiger kann eine Ehescheidung auch deshalb sein, weil einige Familiengerichte den Streitwert im Fall einer gütlichen Einigung um rund 25 % verringern.
Die Kosten für eine Scheidung sind jedoch bei einer strittigen Eheauflösung ungleich höher , vor allem, wenn das Gericht eingehende Folgeanträge bearbeiten muss. Bei einem sehr geringen Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Das heißt, der Staat kommt für Ihre Gerichts- und Anwaltskosten auf. Je nachdem, wie hoch Ihre Einkünfte sind, besteht entweder keine Rückzahlungsverpflichtung oder die gewährten Leistungen müssen in Monatsraten abgetragen werden.
Erhält beispielsweise Ihr Noch-Ehemann bei einer einvernehmlichen Scheidung Verfahrenskostenhilfe und Sie nehmen den Scheidungsantrag ohne Einschaltung eines eigenen Rechtsbeistands an, entstehen auch für Sie keine Anwaltsgebühren.
Grundsätzlich ist der Schuldner des Rechtsanwalts immer der Ehepartner, der den Auftrag erteilt. Von der Antragstellerseite verlangt das Gericht einen Vorschuss, der sich nach dem kalkulierten Gesamtbetrag richtet. Der Antragsteller muss demnach zunächst für die Kosten einer Scheidung aufkommen. Nach Ende des Scheidungsverfahrens kann der Antragsteller bei der Gegenseite eine Erstattung der Hälfte der Gerichtskosten beanspruchen. Die Anwaltsgebühren müssen in voller Höhe aus eigener Tasche bezahlt werden.
Welcher Ehepartner muss bei einer Scheidung ausziehen?
Sehr oft zieht derjenige im Trennungsjahr aus, der die Scheidung will. Doch ist er überhaupt in der Lage, die neue Wohnung zu finanzieren? Sollte nicht besser der Elternteil in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, der in Zukunft die Kinderbetreuung übernimmt? Streiten sich Eheleute darum, wer ausziehen soll, kann das Gericht auf Antragstellung eine Entscheidung fällen und die Wohnung oder das Haus zuweisen. Allerdings muss klar sein, dass ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar ist. Wenn Sie lediglich den dringenden Wunsch verspüren, den anderen vor die Tür zu setzen, ist das kein ausreichender Grund.
In der Trennungszeit steht vor allem das Wohl der Kinder im Fokus. Zumeist ist es so, dass der Ehepartner die Wohnung weiter nutzen darf, der die Kinder betreut. Das ist auch der Fall, wenn der nicht betreuende Elternteil der Immobilienbesitzer ist oder wenn ihn keinerlei Schuld an der Trennung trifft. Eine endgültige Entscheidung über die Ehewohnung erfolgt erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens. Dann hat beispielsweise der Eigentümer einer Wohnung das Recht, wieder dorthin zurückzukehren, während der andere das Feld räumen muss.
Lässt der Wohnungs- oder Hausbesitzer innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug keinerlei Absichten erkennen wieder einzuziehen, hat er dieses Recht verwirkt. Ist Ihr Noch-Ehemann gewalttätig, beleidigt Sie oder macht sich der Sachbeschädigung schuldig, können Sie ihn umgehend zum Teufel jagen. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, den Übeltäter der Wohnung zu verweisen. Das Gericht kann ihm untersagen, die Ehewohnung für sechs Monate mit Option auf Verlängerung um weitere sechs Monate zu betreten.
Trennung mit Kind – Tipps für Eltern
Für Kinder ist eine Scheidung eine enorme Belastung, doch die Kleinen leiden noch viel mehr, wenn Mutter und Vater trotz ständiger aggressiver Auseinandersetzungen zusammenbleiben. Aus dieser Sicht kann eine Scheidung manchmal der bessere Lösungsweg sein. Besonders schwer ist es, wenn Eltern ihren Kindern erklären müssen, dass sie auseinandergehen. Sie sollten mit dem Nachwuchs nur über die Trennung sprechen, wenn sie endgültig beschlossene Sache ist. Es belastet Kinder jeder Altersklasse über Gebühr, wenn Sie mit ihnen darüber diskutieren, ob eine Scheidung das Beste ist oder nicht. Auf der anderen Seite ist das Reden über die bevorstehende Trennung auch dann wichtig, wenn sich die Trennungsangelegenheit aufgrund der Wohnungssuche verzögert.
Kinder haben ein feines Gespür und bemerken auch ohne Streitigkeiten, wenn Eltern zueinander auf Distanz gehen. Das Schaffen von klaren Verhältnissen ist besser als das Verstärken von Verlustangst.
Eine große Schwierigkeit liegt darin, dem Nachwuchs die Trennungsgründe zu verdeutlichen. Kinder im Vorschulalter können die Zusammenhänge noch nicht begreifen.
Erst Grundschulkinder verstehen in begrenztem Maße, dass Mama und Papa sich nicht mehr lieben und daher die Möglichkeit einer Trennung für einen Neuanfang nutzen.
Die Gründe für eine Scheidung sollten Sie Ihren Kindern so einfach und verständlich wie möglich darlegen. Langatmige Ausführungen streifen zwangsläufig Themen, die nur Erwachsene etwas angehen und Kinder vollkommen überfordern.
Bei Gesprächen mit Jugendlichen können Eltern zwar offener über ihre Beweggründe sprechen. Doch für viele Teenager ist die Trennungsnachricht der blanke Horror und sie haben massive Probleme , eine Scheidung zu verarbeiten. Grundsätzlich gilt es, Loyalitätskonflikte zu vermeiden. Eine verlassene Ehefrau oder ein verlassener Ehemann lässt sich im Liebeskummer schnell zu Äußerungen hinreißen wie: „Papa / Mama hat eine neue Freundin/einen neuen Freund und will nicht mehr mit uns leben.“ Das verunsichert Kinder zutiefst, weil sie denken, sie dürften den abwesenden Elternteil nicht mehr mögen. Diesen Konflikt sollten Sie Ihren Kindern nicht zumuten.
Weitere Tipps, damit eine Scheidung für die Kinder etwas leichter wird, sind:
- Möglichst gemeinsam das Gespräch mit den Kindern führen
- Erklären, wo der Elternteil, der auszieht, wohnen wird und wann das Kind ihn sehen kann
- Kindergarten und Schule über die Trennung informieren
- Jederzeit Gesprächsbereitschaft signalisieren
Wer kann mir bei einer Scheidung emotional helfen?
Die meisten Ehepaare und Familien empfinden eine Scheidung als Lebenskrise, die mit unterschiedlich stark ausgeprägten psychischen Belastungen durch Verlustangst, Trauer, Stress oder Depressionen einhergeht. Viele Betroffene benötigen nicht nur anwaltlichen Rat, sondern Hilfe bei der Bewältigung seelischer Probleme. Neben der Psychotherapie kann eine psychosoziale Beratung sinnvoll sein. Dieses Hilfsangebot beschäftigt sich vorwiegend mit sozialen und psychologischen Fragethemen einer Scheidung. Ratsuchende erhalten Hilfe bei der Bewältigung von Trauer, den Trennungsfolgen für die Kinder und der Verarbeitung von belastenden Emotionen als Reaktion auf die Scheidung. Eine psychosoziale Beratung bietet Ihnen überdies Unterstützung zur Entwicklung von Handlungsschritten und Zukunftsperspektiven für eine Neuorientierung.
Eine Scheidung tut weh – das gilt für Eltern und für Kinder. Nichts ist mehr wie vorher. Das gemeinsame Zuhause wird aufgelöst, Lebensträume werden aufgegeben, Familien auseinandergerissen.
Oft scheitert der Versuch, weiter am normalen Alltagsleben teilzunehmen, weil die psychischen Belastungen zu Überforderung führen. Wenn Familienangehörige und Freunde nicht in der Lage sind, genügend zu helfen, sollten Sie sich an einen Therapeuten oder Lebensberater wenden.
Auch im esoterischen Bereich finden Sie fundierte Hilfsangebote, wenn Sie ein Scheidung bewältigen müssen. Auf viversum können Sie rund um die Uhr qualifizierte Lebensberater zum Thema Trennung und Scheidung kontaktieren. Diese können Ihnen helfen, wieder Kraft, Hoffnung, Zuversicht und inneren Frieden zu finden.
Das erste Telefongespräch oder der erste Chat mit den kompetenten Beratern bei viversum ist kostenlos . Sie können 15 Minuten lang gratis mit Experten für Scheidung über Ihre Probleme sprechen. Die einfühlsamen Lebensberater hören Ihnen zu und geben Impulse zum besseren Umgang mit einer Trennung. Sie beurteilen auch Ihre jetzige Lebenssituation, blicken in Ihre Vergangenheit und zeigen Ihnen Lösungswege für die Zukunft. So fällt es Ihnen leichter, Ihre mit der Trennung einhergehenden Empfindungen und Emotionen zu verstehen und einzuordnen. Die professionellen Lebensberater bieten Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase effektive, diskrete und schnelle Hilfe. Eine Scheidung ist auch eine Aufforderung, über das Leben nachzudenken. Sie können sich weiterentwickeln und eine Krise in eine Chance umwandeln – für neue Ziele und ein neues Liebesglück.
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